2024

Teilnahmebedingungen

Lesen Sie dieses Dokument vor der Anmeldung aufmerksam durch, da es direkte rechtliche Folgen nach sich zieht und die Teilnahmebedingungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer regelt.

Das Alpenbrevet Extended (nachfolgend auch „Veranstaltung“ genannt) wird von der Cycling Unlimited AG, Rotbuchstrasse 46, 8037 Zürich (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt.

  1. Anwendungsbereich
    Teilnahmebedingungen: Diese Teilnahmebedingungen regeln das zustande kommende Rechtsverhältnis zwischen einem Teilnehmer und dem Veranstalter.
    Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter der interessierten Person eine E-Mail mit der Registrationsbestätigung für die Anmeldung zu der Veranstaltung sendet.  
  2. Teilnahmeberechtigung: Teilnehmen können Personen ab 18 Jahren
    Für den Start am Alpenbrevet Extended sind weder eine Lizenz noch eine Vereinsmitgliedschaft erforderlich. Unter 18-jährige Teilnehmende haben kein Anrecht auf jegliche Belohnungen und Wettbewerbspreise. 
  3. Die anwendbaren zwingenden Bestimmungen für die Teilnahme am Alpenbrevet Extended sind einzuhalten.
    Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die anwendbaren zwingenden Bestimmungen einzuhalten. Dies gilt im Besonderen hinsichtlich von Massnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Teilnehmenden. 
  4. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko.
    Der Veranstalter und seine Partner übernehmen keinerlei Haftung bei Diebstahl, Unfällen oder Krankheiten. Alle Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund zu starten und die äusseren Bedingungen wie Wetter und Streckenzustand zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Gegebenenfalls sollte die teilnehmende Person (bei Unsicherheit) die gesundheitlichen Voraussetzungen bei einem Facharzt prüfen und bestätigen lassen. Die teilnehmende Person bestätigt ebenfalls das Bewusstsein, jederzeit vorzeitig aussteigen zu können.  
  5. Die Versicherung gegen Unfall, Krankheit oder Diebstahl, sowie die eigene Haftpflicht ist Sache jedes einzelnen Teilnehmenden.
    Mit der Anmeldung befreien die Teilnehmenden den Veranstalter und seine Partner, deren Hilfspersonen und die Grund- und Wegeigentümer entlang der Strecke und dem Veranstaltungsgelände von sämtlichen Haftungsansprüchen und bestätigen, ausreichend gegen Krankheit, Unfall und Haftpflicht versichert zu sein. 
  6. Verantwortung für den Zustand der eigenen Ausrüstung.
    Die teilnehmende Person bestätigt hiermit, dass (i) das Fahrrad den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Anforderungen für das Fahren auf öffentlichen Strassen entspricht und (i) sie jederzeit während der Fahrt einen Helm (Wir empfehlen die Mindestanforderung EN 1078) trägt. 
  7. Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz hat jederzeit Gültigkeit.
    Die teilnehmende Person anerkennt hiermit und bestätigt, dass das Alpenbrevet Extended auf öffentlichen, nicht abgesperrten Strassen stattfindet. Zu befolgen sind Regeln wie das Nichtüberfahren von Leit- und Sicherheitslinien, das Anhalten bei entsprechender Signalisation oder das Gewähren von Vortritt gegenüber berechtigten Verkehrsteilnehmenden. 
  8. Die Gewinner*innen der Wettbewerbspreise werden nach Ablauf des Alpenbrevet Extended im Oktober ermittelt.
    Die Wettbewerbspreise werden unter allen Teilnehmenden des Alpenbrevet Extended verlost, welche bis im Oktober 2024 mindestens drei (3) von sieben (7) Pässen befahren haben. Diese Personen werden bis Ende November 2024 per E-Mail über ihren Gewinn informiert und gebeten, sich per E-Mail beim Veranstalter zu melden. Die Gewinner*innen müssen sich innert 96 Stunden nach Kontaktaufnahme durch den Veranstalter bei diesem per E-Mail melden, ansonsten wird der Preis anderweitig vergeben und der Anspruch verfällt. Es liegt in der Verantwortung der Gewinner*innen, sicherzustellen, dass sie die E-Mail des Veranstalters ordnungsgemäss empfangen können (insb. betreffend Spam-Einstellung/Junkmails, etc.) Eine Umwandlung in eine Barauszahlung ist nicht möglich. Für die Zahlung eventuell anfallender Steuern sind die Gewinner*innen verantwortlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
  9. Die Teilnehmenden müssen sich aktiv um die verschiedenen Finisherpreise / Belohnungen bemühen und nach Abschluss der Challenge (Absolvieren aller sieben (7) Pässe) das Formular ausfüllen und die Alpenbrevet Legend Startnummer einfordern.
    Der Veranstalter und seine Partner übernehmen keine Haftung für Mängel von Sachgewinnen. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung der Sachgewinne, deren Tausch, Änderung oder Übertragung auf eine andere Person. Der Veranstalter oder seine Partner sind zu jeder Zeit berechtigt, gleichwertige Ersatzlieferungen der Gewinne anzubieten. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. ungültige E-Mail-Adresse), sind der Veranstalter und seine Partner nicht verpflichtet, richtige Adressen ausfindig zu machen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der teilnehmenden Person. Pro Person gibt es jeweils nur einen Finisherpreis.
  10. Datenerhebung und -verwertung
    Zum Zwecke der ordnungsgemässen Durchführung der Veranstaltungen erhebt der Veranstalter entsprechende personenbezogene Daten. Der Umgang mit diesen Daten ist in der Datenschutzerklärung des Veranstalters geregelt, die für die Veranstaltung gilt.
  11. Absage Alpenbrevet Extended
    Sollte das Alpenbrevet Extended aus Gründen, welche der Veranstalter und seine Partner nicht zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden und daher vertragsgegenständliche Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäss erbracht werden können, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters und seinen Partner gegenüber den Teilnehmenden. Gleiches gilt für den Fall des Abbruchs des Alpenbrevets Extended aus Gründen, welche die Organisatoren und ihre Partner nicht zu vertreten haben. 
  12. Angebote von Partnern der Veranstaltung, insbesondere Andermatt Swiss Alps, Radisson Blu Hotel Reussen, The Chedi Andermatt und Alpine Apartments Andermatt (kommerzielle Dritte)
    a.) Die Durchführung von Angeboten von Partnern des Veranstalters obliegt allein den Partnern. Der Veranstalter fungiert lediglich als Vermittler zwischen Kunde und Partner und schliesst jegliche Haftung aus. Die Leistungen des Veranstalters beschränken sich darauf, Angebote zu sammeln, zu beschreiben und diese Angebote zu vermitteln.
    b.) Ein möglicher Vertrag hinsichtlich der Buchung und Durchführung des jeweiligen Partner-Angebotes kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande. Die Erfüllung der gebuchten Leistung als solche stellt keine Leistungspflicht des Veranstalters dar. Der Veranstalter ist lediglich Vermittler.
  13. Ausschluss von der Veranstaltung
    Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer, die sich nicht verantwortungsvoll verhalten oder Anweisungen des Veranstalters zuwiderhandeln, jederzeit von der Veranstaltung auszuschliessen. Mögliche Gründe dafür können (im Sinne einer nicht abschliessenden Aufzählung) sein: unzureichende Ausrüstung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Doping, Verletzungen, Umweltverschmutzung oder Selbst- und Drittgefährdung.  
  14. Unklare Formulierungen
    Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung für rechtswidrig, ungültig oder aus irgendeinem Grund für undurchsetzbar befunden werden, so gilt diese Bestimmung als vom Rest dieser Vereinbarung trennbar und hat keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung. 
  15. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben.
    Die teilnehmenden Personen sind an jede Änderung oder Ergänzung der veröffentlichten Teilnahmebedingungen oder anderweitiger Regeln gebunden. 
  16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich (Schweiz).